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year3k

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan AGB) gelten für alle Verträge über jegliche Grafik-, Web- oder Coding-Designleistungen zwischen year3k und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber seinerseits eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die hier aufgeführten AGB gelten auch dann, wenn year3k in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten AGB abweichender AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch year3k gültig.

2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht, Nutzungsrechte

2.1 Jeder year3k erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Grafikdesigners ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragsungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Grafikdesigners. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, zB. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhH; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch year3k weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt year3k, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4 Year3k räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.6 Year3k ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt year3k zu Schadenersatz. Ohne Urheber-Nachweis kann year3k 100 Prozent der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin oder seiner/ ihrer Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen, digitale Daten, Code sowie die Einräumungen der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist year3k berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich vereinbarten Vergütung zusätzlich zu dieser zu verlangen.

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, digitalen Daten, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design.Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Year3k ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich, year3k entsprechende Vollmachten zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von year3k abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber/ die Auftraggeberin, year3k im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von year3k hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, ein Drittel nach Ablieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann year3k Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 An Entwürfen, Reinzeichnungen und digitalen Daten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an year3k zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Kosten zu erstatten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin.

7. Digitale Daten

7.1 year3k ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber/ die Auftraggeberin herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat year3k dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von year3k geändert werden.

8. Arbeiten an bestehenden Werken

8.1 Bei Arbeit an bestehenden/ bereits vorhandenen Werken oder bei Überarbeitung vorhandener Werke oder bei Neugestaltung bzw. Neusetzung von bereits vorhandenen Werken wie beispielsweise der professionellen Bearbeitung von Illustrationen im wissenschaftlichen Bereich, liegt das Urheberrecht für die neu erzeugte Arbeit bei year3k.
8.2 Das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht geht bei Übergabe der Arbeiten und nach Zahlung der Vergütung an den Auftraggeber/ die Auftraggeberin über.
8.3 Falls vereinbart, können nach Beendigung des Auftrags und nach vollständiger Vergütung die Originaldateien in den Besitz des Auftraggebers/ der Auftraggeberin übergehen. Diese Übertragung ist gesondert zu vergüten. Das Urheberrecht verbleibt bei year3k und die Nutzung der Originaldateien ist ohne die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit year3k nur für interne Zwecke gestattet.

9. Gewährleistung

9.1 year3k verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, Dateien sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei year3k geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10. Haftung

10.1 year3k haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet year3k nur bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin an Dritte erteilt werden, übernimmt year3k gegenüber dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit year3k kein Auswahlverschulden trifft. Year3k tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf.
10.3 Sofern year3k selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt es hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nachlieferungen an den Auftraggeber/ die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich, von einer Inanspruchnahme von year3k zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4 Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin stellt year3k von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen year3k stellen wegen eines Verhaltens für das der Auftraggeber/ die Auftraggeberin nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin übernimmt dieser/ diese die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6 Für die vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen, Zeichnungen und Code entfällt jede Haftung durch year3k.
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet year3k nicht.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber/ die Auftraggeberin während oder nach der Produktion Änderungen, hat er/ sie die Mehrkosten zu tragen. Year3k behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber/ die Auftraggeberin zu vertreten hat, kann year3k eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann year3k auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3 Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin versichert, dass er/ sie zur Verwendung aller year3k übergebener Vorlagen berechtigt ist. Sollte er/ sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin year3k von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Schlussbestimmung

12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsstandort der Sitz von year3k.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Gerichtsstand ist der Sitz von year3k, sofern der Auftraggeber/ die Auftraggeberin Vollkaufmann/ Vollkauffrau ist. Year3k ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/ der Auftraggeberin zu klagen.